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Kommentar

§283 und noch nicht zufrieden?
Kommentar von MattW, 08.11.2011

Zugegebenermaßen war es - wie die HOSI Wien es treffend formulierte eine 'Nacht und Nebel-Aktion' - wie die beiden Justizsprecher Donnerbauer (V) und Jarolim (S) die Regierungsvorlage von April 2010 rasch umsetzten und den §283 StGB (Verhetzungsverbot) novellierten und ihn auf Schwule und Lesben anwendbar machten. Doch betrachtet man die Diskussion von einem anderen Blickwinkel, so ist zu fragen, ist ein solcher Paragraph überhaupt notwendig?

Homophobie ist in mitteleuropäischen Breitengraden immer noch verbreitet, doch längst nicht mehr salonfähig. Waren es bis in die 70er Jahre grundlegende Probleme, mit denen sich Schwule und Lesben im täglichen Leben konfrontieren mussten, so kämpft die Bewegung heute für die letzten paar Punkte auf der Liste der 'totalen Gleichberechtigung'.

Doch spielen selbstverständlich auch elementare Diskriminierungen und Schwierigkeiten auch heute noch ein Rolle, wenn auch eine weitaus untergeordnetere als noch vor 40 Jahren: Homophobie bzw. die Hetze gegen Homosexuelle ist weiterhin in den Köpfen mancher MitbürgerInnen fest verankert und das kann auch kein Gesetz dieser Welt ändern. Jedoch ist zu veranschaulichen, dass die Situation sich heute weitaus komplizierter darstellt, da durch das Internet und das Lippenbekenntnis Vieler zu einem liberalen und offenherzigen Österreich der 'heimlichen' Diskriminierung und der Hetze hinter verschlossenen Gardinen Tür und Tor geöffnet sind.

Diese Art der Hetze bzw. Diskriminierung ist jedoch weitaus gefährlicher, da sie auch durch die Paragraphierung im Gesetz nicht verhindert werden kann und sehr schwer zu ahnden ist.

Somit komme ich ganz eindeutig zum Schluss: Was wir brauchen sind keine Gesetze, Vorschriften
und noch mehr Lippenbekenntnisse - sondern grundlegende Arbeit an der Gesellschaft, die schon im Kindesalter beginnen müssen - beispielsweise Vorträge an Schulen, Workshops mit Lehrlingen etc. Den Bürgern, die sich seit mehreren Jahren fest auf eine Anti-Liberale Position stellen und diese jedoch - bedingt durch unsere 'liberale' Gesellschaft - öffentlich nicht mehr vertreten 'dürfen', wird auch ein § 283 nicht die "Red' verschlagen." Auch wenn es etwas blauäugig klingt, so kann ich doch noch nur ein letztes Argument bringen, dass sich sehr oft schon bewährte 'Hunde, die bellen beißen nicht'. 
     

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USER-KOMMENTAREBeitrag posten
 
von User gelöscht am 09.11.11 20:56
(Kein Betreff)
kann Den Gedankengan gut nach vollziehen,
verst4eckte Diskrimeirung ist kaum zu anden.
jHab da einschkägige Erfahrungen
Antworten