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Statistik

Verpartnerungsstadt
Von Raphael Huber, 22.08.2011

Wien boomt als Verpartnerungsstadt auch bei Menschen aus den Bundesländern: Bereits über 500 eingetragene Partnerschaften in der Bundeshauptstadt!

Seit 1. Jänner 2010 haben mehr als 500 schwule und lesbische Paare in Wien die Möglichkeit genutzt, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen. Allein im heurigen Jahr haben sich bis Mitte August 150 Paare zu diesem Schritt entschlossen. Der Trend des Vorjahres -  2010 gab es in Wien 365 Verpartnerungen - setzt sich damit fort. Die beliebtesten Verpartnerungsmonate 2011 waren der Mai und Juni - mit jeweils 39 Eintragungen im Mai und 25 eingetragenen Partnerschaften im Juni.

Auch bei Personen aus anderen (Bundes-)Ländern erfreut sich Wien als "Verpartnerungs-Stadt" großer Beliebtheit. Über 100 Personen aus den Bundesländern haben sich seit 1. Jänner 2010 in Wien verpartnert: Der wahrscheinlichste Grund, warum so viele in der Bundeshauptstadt den Bund für's Leben schließen wollen: In Wien haben Paare die Möglichkeit, ihre Verpartnerung im besonders feierlichen Rahmen zu erleben. Neben den Amtsräumen der Servicestelle für eingetragene Partnerschaften stehen für eine Verpartnerung in einem würdevollen Rahmen auch die Trauungssäle der Standesämter und die Festsäle der Amtshäuser zur Verfügung. Einigen Paaren wurden ihre Urkunden auf Wunsch auch in einem besonders festlichen Rahmen an einer von mehr als 40 zur Verfügung stehenden Traumlocations überreicht.

Stadträtin Sandra Frauenberger freut sich über den anhaltend positiven Trend bei den Verpartnerungen in Wien. "Wien ist das Bundesland, in dem mit Abstand am meisten Verpartnerungen stattfinden. Denn das 'Wiener Verpartnerungspaket' entspricht den Wünschen vieler schwuler und lesbischer Paare nach einer feierlichen Verpartnerung. Überall wo in Wien geheiratet werden kann, können sich Paa
re auch verpartnern."


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von User gelöscht am 23.08.11 11:28
ZUSATZ KOMMENTAR.:
Frauenberger verweist aber auch erneut auf die Mängel des Gesetzes zur eingetragenen Partnerschaft. In einigen Bereichen - etwa beim Adoptions- oder Namensrecht - schreibe das Gesetz die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare fort. So bleibt es gleichgeschlechtlichen Partnern verwehrt, einen gemeinsamen »Familiennamen« zu tragen, ihnen ist nur ein »Nachname« bestimmt. Außerdem dürfen gleichgeschlechtliche Partner, die einen Doppelnamen annehmen, diesen nicht wie Eheleute durch einen Bindestrich verbinden. »Diese Bestimmungen sind diskriminierend und durch nichts zu begründen. Gleichgeschlechtlich Liebende werden durch diese Regelungen gezwungen, ihre sexuelle Orientierung mit dem Namen öffentlich zu machen«, unterstreicht Frauenberger.

Außerdem dürfen gleichgeschlechtliche Paare keine (Stief)-Kinder adoptieren und auch die Möglichkeiten der medizinisch unterstützten Fortpflanzung bleiben ihnen per Gesetz verwehrt. Politisches Ziel bleibe daher »die vollkommene Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe«, so die Wiener Stadträtin.

Alle Informationen zur eingetragenen Partnerschaft in Wien gibt es auch im Internet und zwar unter

Web-LINK`s - URL`s.: www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen

oder

www.partnerschaft.wien.at

Die zentrale Servicestelle Daten.:

MA 35
Bezirksverwaltungsbehörde
Schönbrunner Straße 54
A-1050 Wien
Tel.: 4000 05589
Fax.: 4000 9905580;
E-Mail.: 6110-ref@ma35.wien.gv.at

lg,dein\euer\gayler\süzzer\junger\wilder\megaschwanz
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von User gelöscht am 23.08.11 11:28
Innenministerium stellt Homo-Paare im Fremdenrecht gleich
Mehr als eineinhalb Jahre nach Einführung der eingetragenen Partnerschaft (EP) in Österreich wurde auch im Fremdenrecht ein Schritt in Richtung Gleichstellung von Schwulen und Lesben unternommen. Binationale Homo-Paare, die vor 2010 in anderen Ländern geheiratet haben oder eine EP eingegangen sind, haben das Recht auf Familienzusammenführung. Kritik kommt vom Rechtskomitee Lambda, da im Ausland geschlossene Zivilehen in Österreich nur als EPs gelten.

Was bisher gleichgeschlechtlichen Paaren, die vor Einführung der EP in Österreich in anderen Ländern geheiratet oder eine EP eingegangen sind, verweigert wurde ist Geschichte. In einem Rundschreiben an alle Landesregierungen wurde vergangenen Freitag festgehalten, dass in Anwendung der Regeln für das Internationale Privatrecht (IPRG) EP-»Altfälle« nach den Bestimmungen der österreichischen EP-Regelung zu behandeln seine, berichtet »Der Standard«.

Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitee Lambda, zeigt sich über den Erlass an die Landesregierungen nicht wirklich erfreut. Er spricht vom »unfairen Downgrading«, weil im Ausland geschlossene Zivilehen in Österreich nur als EPs gelten.

Vorangegangen war die Geschichte eines gleichgeschlechtlichen Paares (ein Österreicher und ein Südafrikaner), dem vom Magistrat der »Aufenthaltstitel Familienangehöriger« verweigert wurde. Die dafür zuständige Magistratsabteilung (MA) 35 erklärte ihnen, das sei nicht möglich, weil ihre in Südafrika rechtsgültig geschlossene Ehe in Österreich nicht anerkannt werde, nicht einmal als EP. Die beiden müssten erst eine österreichische EP schließen. Nur dann würden sie den Aufenthaltstitel erhalten. Als die beiden Männer sich entschieden, in Österreich eine EP einzugehen, erklärte ihnen dieselbe Magistratsabteilung, dass dies nicht wegen der bereits eingegangenen Eheschließung möglich sei.

Stadträtin Sandra Frauenberger und der Grüne Wiener Gemeinderat Klaus Werner-Lobo konterten Ende Juni: »Nach der österreichischen Rechtslage kann eine Ehe nur zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts geschlossen werden. Das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz ist erst seit 1. Jänner 2010 in Kraft. Die zu klärende Rechtsfrage in diesem Zusammenhang war, ob vor Inkrafttreten des Eingetragenen Partnerschaft-Gesetzes im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Österreich als eingetragene Partnerschaften anerkannt werden können und somit die Voraussetzung für die Familienzusammenführung in Österreich überhaupt existiert.«

lg,dein\euer\gayler\süzzer\junger\wilder\megaschwanz
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von User gelöscht am 23.08.11 11:27
Gleichgeschlechtliche Paare: Stadt Wien erkennt Ehen nicht an
Die Stadt Wien anerkennt nur im Ausland geschlossene eingetragene Partnerschaften und weigert sich, gleichge- schlechtlichen EhepartnerInnen Aufenthaltsbewilligungen auszustellen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, übt heftige Kritik.

Mit der Einführung der eingetragenen Partnerschaft für homosexuelle Paare wurden eingetragene Paare und Ehepaare im Fremdenrecht völlig gleichgestellt. Beide qualifiziert das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) als »Kernfamilie« und gewährt sowohl den EhepartnerInnen als auch den eingetragenen PartnerInnen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel auf Basis der Partnerschaft.

Wie nun bekannt wurde erkennt die Stadt Wien, als Fremdenbehörde erster Instanz, nur im Ausland geschlossene eingetragene Partnerschaften an. Gleichgeschlechtlichen Ehepaaren hingegen verweigert sie die Familienzusammenführung.

In 12 Staaten der Erde, 7 in Europa (Belgien, Island, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien) und 5 außerhalb Europas (Argentinien, Kanada, Mexiko, Südafrika und sieben U.S.-Rechtsordnungen), sind gleichgeschlechtliche Eheschließungen möglich. In den allermeisten dieser Länder steht gleichgeschlechtlichen Paaren eine eingetragene Partnerschaft gar nicht zur Verfügung. Sie können dort nur die vollwertige Ehe schließen.

Die Stadt Wien verlangt von solchen Paaren, dass sie in Österreich (neuerlich) eine eingetragene Partnerschaft schließen, mit all dem bürokratischen und finanziellen Aufwand, der damit verbunden ist. Nicht gefügigen (Ehe)Paaren verweigert sie die Familienzusammenführung.

Dabei ist die Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen in der juristischen Lehre so gut wie unumstritten. Offen ist lediglich, ob sie in Österreich als Ehe oder als EP gelten. Gerade das ist aber für die Erteilung eines Aufenthaltstitels irrelevant. Ein solcher ist auf Grund der Partnerschaft jedenfalls zu erteilen, gleichgültig ob Ehepaar oder eingetragenes Paar.

Ein Jahr »Mühle auf – Mühle zu«

Besonders schlimm behandelte der Wiener Magistrat ein Paar aus einem Österreicher und einem Südafrikaner. Die beiden Männer hatten im Juli des Vorjahres für den Südafrikaner einen »Aufenthaltstitel Familienangehöriger« beantragt.

Die dafür zuständige Magistratsabteilung (MA) 35 erklärte ihnen, das sei nicht möglich, weil ihre in Südafrika rechtsgültig geschlossene Ehe in Österreich nicht anerkannt werde, nicht einmal als eingetragene Partnerschaft. Die beiden müssten erst eine österreichische EP schließen. Nur dann würden sie den Aufenthaltstitel erhalten.

Im Interesse ihres gemeinsamen Lebens erklärte sich das Ehepaar bereit, den bürokratischen und finanziellen Aufwand auf sich zu nehmen, und zusätzlich zu ihrer Ehe in Österreich eine eingetragene Partnerschaft zu schließen und stellten den entsprechenden Antrag: bei der auch dafür zuständigen MA 35.

Was sie dort zu hören bekamen, schlug dem Fass den Boden aus. Die Beamten, nicht nur ein und derselben Behörde (Magistrat) sondern sogar ein und derselben Abteilung (MA 35) erklärten dem jetzt völlig konsternierten Paar, sie dürften gar keine EP schließen. Denn schließlich seien sie ja bereits rechtsgültig verheiratet.

Fast ein ganzes Jahr dauerte dieses »Mühle auf–Mühle zu«-Spiel der MA 35 mit dem Ehepaar. Erst als diese sich an das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) gewandt und den Gang an die Öffentlichkeit in Aussicht gestellt hatten, wurden sie vor kurzem zur EP-Schießung zugelassen. Und es bleibt immer noch die Frage, warum diese Prozedur für die rechtsgültig verheirateten Eheleute überhaupt sein muss.

»Gerade von der Stadt Wien, die die EP ansonsten so vorbildlich umgesetzt hat, hätten wir uns ein solches unwürdiges Schauspiel nicht erwartet«, sagt der Präsident des RKL und Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner. »Es bleibt zu hoffen, dass sie es von selbst abstellen wird und nicht durch Gerichte dazu gezwungen werden muss«.

LINK.: www.rklambda.at/

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